Handelsregister · VR 50817

Registerinformationen

Natur- und Vogelschutzgruppe Geinsheim e. V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Natur- und Vogelschutzgruppe Geinsheim e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Trebur-Geinsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 50817
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
25.04.2022
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mike Ernstberger

Trebur

Vorstand

Malte Thiel

Trebur

Vorstand

Roswitha Ulrike Gertrud Sittinger

Trebur

Vorstand

Hannes Lünser

Trebur

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist und wenn alle Vorstandsmitglieder von dem Stattfinden rechtzeitig verständigt worden sind.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.10.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 80
  • Fall 4
  • Beschluss Blatt 157
  • Satzung Blatt 152 - 156
  • Anmeldung Blatt 170 -187 Sonderband
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 190, 201 - 205, 219, 223 - 224;
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 238 - 245 der Akte
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 253 - 264 Sonderband
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 266 - 271 der Akte

Satzung

  • Satzung vom 22.04.1988 zuletzt geändert am 01.07.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 15 (Satzungsänderungen), 16 (Auflösung des Vereins) sowie § 17 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Finanzierung der Arbeit), 15 (Satzungsänderungen) und 16 (Auflösung des Vereins) sowie die Ergänzung um den neuen § 17 (Datenschutz und Persönlichkeitsrechte) beschlossen. Der frühere § 17 ist nun § 18 (Schlussbestimmungen)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.