Natur- und Angelvereinigung Aller-Ohre-Drömling e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Brome
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 100286
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Letzte Eintragung
14.04.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Nieswandt
Brome
Vorstand
Andreas Schünemeyer
Brome
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.07.1978
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (1) (Name und Sitz), § 4 (3) (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (7) (Jahresbeitrag), § 8 (1.1) (Fangmengen und Kontrollen) und § 9(2) (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2015 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 9 (Der Vorstand), beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2022 hat eine Neufassung der Satzung mit Änderungen insbesondere in § 2 (Zweck des Vereins) und in § 9 (Vorstand, Gesamtvorstand, erweiterter Vorstand) beschlossen. § 6 (Maßnahmen gegen Mitglieder) und § 17 (Datenschutz) wurden neu eingefügt. § 3 (Mitgliedschaft in Vereinsverbänden) wurde gestrichen.
Durch Beschluss des Vorstands vom 25.03.2023 wurde nochmals die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand, Gesamtvorstand, erweiterter Vorstand) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 133 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.06.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2006.
Fall 5
Fall 6
Satzung Blatt 177 ff der Akten
Fall 7
Fall 9
Neufassung der Satzung Blatt 161 - 163 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.