Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.02.1927 zuletzt geändert am 02.07.1975
Die Mitgliederversammlungen vom 10.11.2003 und vom 11.04.2005 hat die Neufassung der Satzung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Vorstand) und 10 (Aufgaben des Vorsitzenden des Vorstandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.02.1928 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 57-60
Blatt 2 Sonderband II
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 50.000 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich.
Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn fünf Mitglieder anwesend sind.
Anmeldung Bl. 22, 23, 58, 59 d. A. Beschluss Bl. 26, 27, 61 - 71 d. A. Satzung Bl. 42 - 47, 65 - 71 d. A.