die Erbringung von bankbetrieblichen Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere Marktfolgedienstleistungen im Aktivgeschäft sowie sämtliche damit verbundene Planungs-, Unterstützungs- und Bereitstellungsleistungen. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, werden nicht ausgeübt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Esper
Undenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 7 (Gesellschafterversammlung/Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 13 (Andienungspflicht) und 15 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 5 (Organe), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Aufsichtsrat) und 8 (Gesellschafterversammlung/Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden, Juristische Person im Sinne des § 33 HGB (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 4647) als herrschendem Unternehmen ist am 17.09.2014 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Mit der Nassauische Sparkasse, Wiesbaden, Juristische Person im Sinne des § 33 HGB (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 4647) als herrschendem Unternehmen ist am 17.09.2014 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Freitext
Fall 1
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.