Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Narrenrats erteilt ist. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 50.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sascha Hain
Radolfzell am Bodensee
Vorstand
Martin Hermann Schäuble
Radolfzell am Bodensee
Vorstand
Joachim Klaus Bold
Orsingen-Nenzingen
Vorstand
Jörg Sigmund
Radolfzell am Bodensee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.01.1925 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 14.05.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 29.01.1926
Neufassung der Satzung: AS 425 ff. Änderungsbeschluss: AS 411 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.