Handelsregister · VR 220763
Chronologischer Auszug
Narrenzunft Wendlingen · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Narrenzunft Wendlingen b) Wendlingen am Neckar | a) Der Vorstand (Zunftrat) besteht gemäß § 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden (Zunftmeister), dem 2. Vorsitzenden (stellvertretender Zunftmeister), dem Zunftschreiber und dem Zunftkassier. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender (Zunftmeister): Frank, Bernd, Kaufmann, Wendlingen 2. Vorsitzender (stellvertretender Zunftmeister): Fronza, Sabine, Hausfrau, Wendlingen Zunftschreiber: Dusba, Meinrad, Lehrer, Wendlingen Zunftkassier: Schweizer, Siegfried, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 26.10.1990 mit Nachtrag vom 03.12.1990 zuletzt geändert am 02.11.1998 | a) 07.07.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 21.02.1991 Satzung: Sonderband Blatt 1/2, 3, 11/12, 13/15, 20, 28, 30/31 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand (Zunftrat) besteht gemäß § 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden (Zunftmeister), dem 2. Vorsitzenden (stellvertretender Zunftmeister), dem Zunftschreiber, dem Zunftkassier und dem Zeremonienmeister. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.08.2018 Berlinghof b) Neuer Wortlaut d. Satzung Bl. 52 SBd. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.