Handelsregister · VR 220763

Chronologischer Auszug

Narrenzunft Wendlingen · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Narrenzunft Wendlingen

b)
Wendlingen am Neckar
a)
Der Vorstand (Zunftrat) besteht gemäß § 26 BGB aus
dem 1. Vorsitzenden (Zunftmeister), dem 2.
Vorsitzenden (stellvertretender Zunftmeister), dem
Zunftschreiber und dem Zunftkassier. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender (Zunftmeister):
Frank, Bernd, Kaufmann, Wendlingen
2. Vorsitzender (stellvertretender Zunftmeister):
Fronza, Sabine, Hausfrau, Wendlingen
Zunftschreiber:
Dusba, Meinrad, Lehrer, Wendlingen
Zunftkassier:
Schweizer, Siegfried, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.10.1990 mit Nachtrag vom 03.12.1990 zuletzt geändert am 02.11.1998
a)
07.07.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
07.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.02.1991
Satzung:
Sonderband
Blatt 1/2, 3, 11/12, 13/15, 20, 28,
30/31
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand (Zunftrat) besteht gemäß § 26 BGB aus
dem 1. Vorsitzenden (Zunftmeister), dem 2.
Vorsitzenden (stellvertretender Zunftmeister), dem
Zunftschreiber, dem Zunftkassier und dem
Zeremonienmeister. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.08.2018
Berlinghof

b)
Neuer Wortlaut
d. Satzung
Bl. 52 SBd.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.