Handelsregister · VR 1821

Chronologischer Auszug

Narrenzunft "Wasaschomberler" Einsingen e.V. 2003 "Verein zur Pflege des heimatlichen Brauchtums" · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Narrenzunft "Wasaschomberler" Einsingen e.V. Verein zur
Pflege des heimatlichen Brauchtums

b)
Ulm
a)
Der Verein wird durch den 1. Zunftmeister und den 2.
Zunftmeister gemeinsam vertreten.

b)
1. Zunftmeister:
Salzer, Andreas, Ulm-Einsingen, *XX.XX.XXXX
2. Zunftmeister:
Geiselmann-Salzer, Irene, Ulm- Einsingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.04.2003 mit Änderung vom 22.04.2003 zuletzt geändert am 02.01.2005
a)
23.03.2006
Wörner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.03.2006.

Tag der ersten Eintragung:
24.04.2003

Satzung:
Blatt 44/53
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.01.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Erwerb
der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), 8
(Mitgliederversammlung), 10 (Vorstand), 10.1 (Referate), 10.2 (Kassenprüfer), 12
(Historischer Hindergrund des Vereins) und 13 (Kleidungs- und Häsbeschreibung der
verschiedenen Figuren des Vereins) beschlossen.
a)
18.09.2006
Traub

b)

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 59
3a)
Name geändert; nun:
Narrenzunft "Wasaschomberler" Einsingen e.V. 2003 "Verein zur
Pflege des heimatlichen Brauchtums"
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2008 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere in § 1 (Name und Sitz der Narrenzunft) beschlossen.
a)
16.06.2008
Kindermann

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt 79/115

Änderungsbeschluss:
Blatt 122
4a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. Zunftmeister, 2.
Zunftmeister, 3. Zunftmeister und Ehrenzunftmeister. Der
1. Zunftmeister ist einzelvertretungsberechtigt. Die
anderen Zunftmeister sind gemeinschaftlich mit einem
weiteren Zunftmeister
(1.Zunftmeister/2.Zunftmeister/3.Zunftmeister/Ehrenzunft
meister) zur Vertretung berechtigt.

b)
3. Zunftmeister:
Wiedemann, Charlotte, Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.05.2011
Herter

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt 176/203

Änderungsbeschluss:
Blatt 169/175
5b)
Nicht mehr
3. Zunftmeister:
Wiedemann, Charlotte, Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2013
Zell
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Zunftmeister, der 2.
Zunftmeister und der 3. Zunftmeister.
Der 1. und der 2. Zunftmeister sind
einzelvertretungsberechtigt. Der 3. Zunftmeister ist nur
gemeinschaftlich mit einem anderen Zunftmeister
vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.11.2015
Marzillier

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt 218 - 235 d.A.
7a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Zunftmeister und der 2.
Zunftmeister. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
16.08.2022
Erbstößer

b)
Satzung: Bl. 247/260
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Zunftmeister, der 2.
Zunftmeister und der Kassierer. Der 1. Zunftmeister und
der 2. Zunftmeister sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Der Kassierer ist
gemeinsam mit dem 1. Zunftmeister oder dem 2.
Zunftmeister vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.11.2024
Erbstößer

b)
Satzung:
Blatt 278/287

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.