Handelsregister · VR 430681
Historischer Auszug
Narrenzunft Stockerbachtal e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
‚Amtsgericht
Freudenstadt
Vereinsregister
VR
681
Nr.
der
a)Name
.
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a.
Narrenzunft
Stockerbachtal
|
a.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
ver-
|
a.
Eingetragener
Verein.
a.
16.02.2011
e.V.
a
een
retendem
Zunft-
Die
Satzung
wurde
am
21.01.2011
errichtet.
b.
Freudenstadt-Musbach
’
IHUNTET.
ad
Sie
sind
jeweils
einzeln
vertretungsberechtigt.
mer
b.
Vorstand
b.
Satzung
Florian
Rauscher,geb.
19.09.1988,
Freudenstadt-
Bl.17/20
d.A.
Musbach
-1.
Zunftmeister-
Ruben
Schittenhelm,geb.03.05.1989,
Freudenstadt-
Musbach
-Stallvartratandar
Tıınflmaictar
Sabrina
Kah,geb.
geb.
30.09.1982,
Freudenstadt-
Wittlensweiler
-Kassenwart-
Tanja
Wirth,
geb.
03.04.1987,
Freudenstadt-Grüntal-
Frutenhof
-Schriftführerin-
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Freudenstadt
wurde
die
Kennziffer
43
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteibigtt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
b)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgerneine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
3
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.