Handelsregister · VR 470471

Chronologischer Auszug

Narrenzunft "Schelle-Hexe Hofier" e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Narrenzunft "Schelle-Hexe Hofier" e.V.

b)
Hohberg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Zunftmeister. Die Vertretungsmacht des 1.
Zunftmeisters ist in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 DM der
Genehmigung der Aktivenversammlung, ansonsten der
Genehmigung der Gesamtvorstandschaft bedürfen.

b)
1. Zunftmeister:
Schley, Marco, Hohberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 01.03.1985 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 12.05.2012.
a)
25.02.2014
Sohnrey

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.07.1985
Satzung:
AS. 255 ff.
2b)
Nicht mehr
1. Zunftmeister:
Schley, Marco, Hohberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Zunftmeister:
Bayer, Matthias Stefan, Hohberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Rechte
und Pflichten der Mitglieder), § 16 (Häsordnung), § 18 (Auflösung der Narrenzunft), § 19
(Ehrenmitglieder und Ehrungen), § 20 (Datenschutz; eingefügt) und § 21 (Sonstiges)
beschlossen.
a)
24.05.2019
Amann

b)
Aktuelle Satzung
AS 313 ff.

Änderungsbeschluss
AS 303 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Zunftmeister. Die Vertretungsmacht des 1.
Zunftmeisters ist in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 EUR
der Genehmigung der Aktivenversammlung, ansonsten
der Genehmigung der Gesamtvorstandschaft bedürfen.
a)
05.06.2020
Amann
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Zunftmeister und dem 2. Zunftmeister. Sie vertreten
jeweils allein.
b)
Bestellt als
2. Zunftmeister:
Neff, Dennis, Berghaupten, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 19.09.2020 und vom 16.12.2020 haben die Neufassung
der Satzung beschlossen.
a)
20.01.2021
Amann

b)
Aktuelle Satzung
AS 51 ff.

Änderungsbeschluss
AS 5 ff. u. 39 f.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.