Handelsregister · VR 470471
Chronologischer Auszug
Narrenzunft "Schelle-Hexe Hofier" e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Narrenzunft "Schelle-Hexe Hofier" e.V. b) Hohberg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Zunftmeister. Die Vertretungsmacht des 1. Zunftmeisters ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 DM der Genehmigung der Aktivenversammlung, ansonsten der Genehmigung der Gesamtvorstandschaft bedürfen. b) 1. Zunftmeister: Schley, Marco, Hohberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.03.1985 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 12.05.2012. | a) 25.02.2014 Sohnrey b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 05.07.1985 Satzung: AS. 255 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Zunftmeister: Schley, Marco, Hohberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Zunftmeister: Bayer, Matthias Stefan, Hohberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 16 (Häsordnung), § 18 (Auflösung der Narrenzunft), § 19 (Ehrenmitglieder und Ehrungen), § 20 (Datenschutz; eingefügt) und § 21 (Sonstiges) beschlossen. | a) 24.05.2019 Amann b) Aktuelle Satzung AS 313 ff. Änderungsbeschluss AS 303 ff. | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Zunftmeister. Die Vertretungsmacht des 1. Zunftmeisters ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 EUR der Genehmigung der Aktivenversammlung, ansonsten der Genehmigung der Gesamtvorstandschaft bedürfen. | a) 05.06.2020 Amann | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Zunftmeister und dem 2. Zunftmeister. Sie vertreten jeweils allein. b) Bestellt als 2. Zunftmeister: Neff, Dennis, Berghaupten, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 19.09.2020 und vom 16.12.2020 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.01.2021 Amann b) Aktuelle Satzung AS 51 ff. Änderungsbeschluss AS 5 ff. u. 39 f. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.