Handelsregister · VR 410417

Chronologischer Auszug

Narrenzunft Frommern · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Narrenzunft Frommern

b)
Balingen
a)
Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein je einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Hinze, Roland, Balingen-Frommern, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Stange, Michael, Balingen-Streichen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 11.05.1991 mit Änderung; zuletzt geändert am
13.04.2013.
a)
28.04.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
29.07.1991
2b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nun:
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Stange, Michael, Balingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Hermann, Stefanie, Balingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hinze, Roland, Balingen-Frommern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 21.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung
der Narrenzunft) beschlossen.
a)
22.07.2015
Nies

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 120
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus ein bis
zwei 1. Vorsitzenden und einem 2. Vorsitzenden. Sie
vertreten den Verein je einzeln.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Eppler, Kim Andre, Balingen, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Bitzer, Florian, Balingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Stange, Michael, Balingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.08.2023
Neber

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 124

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.