Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Narrenvater und seinem Stellvertreter. Jeder ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Schnell
Fridingen
Vorstand
Alexander Johann Traub
Fridingen an der Donau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.01.1991 zuletzt geändert am 06.01.2011
Die Mitgliederversammlung vom 06.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Wahl und Amtsdauer) und § 12 (Ehrungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.05.2015.