Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorstand, dieser kann aus bis zu drei Personen bestehen. Jedes Mitglied des 1. Vorstands ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Silke Ritter
Balingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.03.1968 zuletzt geändert am 29.03.1996
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit und Zweck der Narrenznft), § 10 (Der Vorstand und Ausschuss und deren Aufgaben) und § 17 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Gemeinnützigkeit, Zweck und Ziele der Zunft); und § 15 ( Auflösung der Narrenzunft) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2015.