Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der 1. und der 2. Zunftmeister. Sie vertreten den Verein jeweils einzeln. Im Innenverhältnis gilt, das der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgeschäften jedweder Art mit einem Geschäftswert von mehr als 2.500,00 Euro für den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverhältnissen im Jahresgeschäftswert von mehr als 2.500,00 Euro der vorherigen Zustimmung durch den Zunftrat bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Stier
Deilingen
Vorstand
Björn Zielinski
Deilingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.04.1981 mit Änderung vom 24.11.1997.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 03.06.1981
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 83 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 81
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.