Handelsregister · VR 610310

Chronologischer Auszug

"Narrenzunft d'Langjupp e.V." · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Narrenzunft d'Langjupp e.V."

b)
Bad Wurzach
a)
Der Zunftmeister und der stellvertretende Zunftmeister
vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im
Sinne des § 26 BGB je in Einzelvertretungsbefugnis.

b)
Zunftmeister:
Butscher, Wilfried, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Zunftmeister:
Bank, Tobias, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.12.1997 zuletzt geändert am 11.11.2006
a)
09.09.2014
Strehle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.09.2014.

Tag der ersten Eintragung:
15.05.1998

Satzung:
Blatt 95/103
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Zunftmeister:
Bank, Tobias, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Zunftmeisterin:
Steiner, Cornelia, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.01.2017
Kessler

b)
Satzung:
Blatt 154/166
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Zunftmeister und der
stellvertretende Zunftmeister oder das Zunftmeister-
Team (bestehend aus drei Personen). Sie vertreten
jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Ehrenmitglied), § 12 (Mitgliederversammlung), § 13 (Der Zunftrat), § 14 (Der Vorstand), §
16 (Beschlussfähigkeit und Einberufung von Vorstand und Zunftrat) und § 23
(Verabschiebung der Satzung) beschlossen.
a)
07.02.2024
Mutlu

b)
Satzung:
Blatt 177/ 187

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.