Der Zunftmeister (1. Zunftmeister) und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Dem Zunftmeister steht das Recht zu, im Einzelfall bis zu einem Betrag, der in der Geschäftsordnung festgelegt ist, selbstständig zu verfügen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinz Bork
Biberach
Vorstand
Elke Scheurer
Tiefenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.12.1985 zuletzt geändert am 25.04.1990
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.04.1986
Satzung Blatt 20 Änderungsbeschluss Blatt 27-29
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