Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Zunftmeister, der Zeremonienmeister, der Schriftführer und der Kassier. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, daß der Zeremonienmeister, Schriftführer und Kassier nur zur Vertretung berechtigt sind, wenn der Zunftmeister verhindert ist. Das Recht der Vertretung steht ihnen nach der in Spalte 3 festgelegten Reihenfolge zu. Ausgaben dürfen vom Kassier, erst nach gegenzeichnung des Zunftmeisters (im Falle der Verhinderung durch den Zeremonienmeister oder Schriftführer) getätigt werden; der Narrenrat ist befugt, die Auszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe im Einzelfall von dem Erfordernis der Gegenzeichnung zu befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jonathan Hertkorn
Rottenburg am Neckar
Vorstand
Christian Schaupp
Rottenburg am Neckar
Vorstand
Tobias Gort
Rottenburg am Neckar
Vorstand
Lisa Katharina Merk
Rottenburg am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.04.1985 zuletzt geändert am 23.04.1993
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand), § 9 (Mitgliedschaft) und § 10 (Ehrenmitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 7 (Vorstand) und § 15 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 13.06.1985
Satzung: Sonderband Blatt 8 - 20
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 112
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 121
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