Handelsregister · VR 270029

Chronologischer Auszug

Narrenvereinigung Lustige Dreizehn e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Narrenvereinigung Lustige Dreizehn e.V.

b)
Riegel
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Hepp, Markus, Riegel, *XX.XX.XXXX
Zweite Vorsitzende:
Wagner, Martina, Riegel, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.01.1967 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 21.03.1997.
a)
14.04.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
09.03.1967
Satzung:
AS. 155 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Zipperle, Corina Ilona, Riegel, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Sexauer, Elke, Riegel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hepp, Markus Klaus, Riegel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Wagner, Martina Theresia, Riegel, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2019
Paiva Galvão
3b)
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Joseph, Katharina, Riegel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Zipperle, Corina Ilona, Riegel, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2023
Ehnes
4b)
Personenbezogene Daten geändert bei
1. Vorsitzende:
Joseph, Katharina, Kenzingen, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2024
Engler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.