Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, dem 1., 2., und 3. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften von mehr als 250,-- EURO ist der Vorstand verpflichtet, die Zustimmung des Narrenrates einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Schäuble
Überlingen
Vorstand
Matthias Riede
Überlingen
Vorstand
Andres Hertrich
Überlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), in § 3 (Gemeinnützigkeit), in § 9 (Organe des Vereins) und in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 30.01.2002
Satzung AS. 3-19
Änderungsbeschluss: S. 61 Satzung: S. 69ff.
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