Handelsregister · VR 580389

Chronologischer Auszug

Narrenverein Hohenbodman e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Narrenverein Hohenbodman e.V.

b)
Owingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Narrenpräsidenten und dem Vizepräsidenten.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 100,00
DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Vorstands hierzu schriftlich erteilt ist.

b)
Narrenpräsidentin:
Trost, Heike, Herdwangen-Schönach, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Eschfelder, Olaf, Owingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.03.1985
a)
30.03.2015
Schwehr

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
05.02.1986
Satzung:
AS 3 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Narrenpräsidenten.
Er ist einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 100,00
EUR sind für den Verein nur verbindlich mit Zustimmung
des Gesamtvorstandes.

b)
Wegen Änderung der Vertretunsgregelung von Amts
wegen unter Berichtigung der Schreibweise des Namens
gelöscht als
Vizepräsident:
Eschenfelder, Olaf, Owingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.02.2020
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 167 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Narrenpräsidenten.
Er ist einzelvertretungsberechtigt.
a)
22.06.2020
Transier-Lang
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Narrenpräsidenten und dem Vizepräsidenten.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Narrenpräsidentin:
Trost, Heike, Herdwangen-Schönach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Narrenpräsident:
Eschenfelder, Olaf, Owingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vizepräsidentin:
Brennecke, Nicole, Owingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
des Vereins) beschlossen.
a)
17.01.2022
Müller

b)
Geänderte Satzung:
AS 189 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.