Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Narrenvogt und dem stellvertretenden Narrenvogt. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 500,00 DM abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nadine Weber-Merkt
Rheinfelden Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 03.10.1978 zuletzt geändert am 06.10.1995
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 26.10.1978
Satzung: AS 97 ff.
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