Handelsregister · HRB 1546

Chronologischer Auszug

Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Eschwege

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale
Organisationsgesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Eschwege

c)
Gegenstand der Gesellschaft ist es, für die
Gesellschafter deren Interessen am und
deren Aufgaben im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des
Werra-Meißner-Kreises wahrzunehmen,
soweit nicht öffentlich rechtliche
Vorschriften dies zwingend ausschließen.
28.080,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pipper, Horst, Amtmann, Eschwege-Oberhone
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1994 zuletzt geändert am
02.07.2002
a)
11.05.2004
Drescher

b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.03.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Beschluss Blatt 78 ff.
Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 92 ff. Sonderband
2b)
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
a)
30.03.2015
Schrader

b)
Fall 3
3c)
1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, für
die Gesellschafter deren Interessen am und
deren Aufgaben im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des
Werra-Meißner-Kreises wahrzunehmen,
soweit nicht öffentlich rechtliche
Vorschriften dies zwingend ausschließen.
2. Die Gesellschaft soll im Rahmen ihrer
Aufgaben dazu beitragen, dass der
öffentliche Personennahverkehr im
gemeinsamen Interesse der Gesellschafter
und im Interesse der Bevölkerung
verbessert wird. Sie soll darauf hinwirken,
dass eine bedarfsgerechte Erschließung
und Bedienung des Werra-Meißner-Kreises
gewährleistet wird, und zwar nach
einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen
Gesichtspunkten.
Die besonderen Interessen von Frauen,
Behinderten, älteren Menschen und
Berufspendlern sind zu wahren.
3. Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft
insbesondere tätig in
der Planung, Koordination und
Leistungsbestellung des nicht regionalen
lokalen öffentlichen Personennahverkehrs,
wie insbesondere örtliche und
zwischenörtliche Buslinien und
Anrufsammelverkehre, im Werra-Meißner-
Kreis,
der Erarbeitung und Abstimmung des
ÖPNV-Leistungsumfanges mit dem Kreis
sowie den Städten und Gemeinden,
der Vereinnahmung von Zuschüssen,
dem Ausgleich von Defiziten bei
Verkehrsunternehmen aufgrund
einzelvertraglicher Regelungen,
Vorgaben an die Verkehrsunternehmen für
die Produktion der Beförderungsleistungen,
der Durchführung von Fahrgastinformation,
Marketingaktivitäten, Werbung und
Öffentlichskeitsarbeit,
der gemeinsamen Interessenwahrung der
Gesellschafter im regionalen ÖPNV-
Buslinienverkehr und Schienenverkehr,
der Mitwirkung bei der Planung lokaler
ÖPNV-Infrastrukturvorhaben,
der Mitwirkung bei den Planungen und
Maßnahmen des Nordhessischen
Verkehrsverbundes, insbesondere bei der
Gestaltung des Verbundtarifes und der
Verwirklichung eines integralen
Taktfahrplanes
soweit diese Aufgaben nicht von Dritten mit
Zustimmung oder im Auftrag der
Gesellschaft wahrgenommen werden.
4. Die Gesellschaft schließt mit den
Verkehrsunternehmen oder deren
Zusammenschlüssen und den kommunalen
Gebietskörperschaften Kooperations-,
Leistungs- und Finanzierungsverträge ab.
5. Die Gesellschaft kann weitere
Vereinbarungen oder Verträge mit
Verbundgesellschaften,
Verkehrsunternehmen, Verkehrs- oder
Tarifgemeinschaften oder ähnlichen
Institutionen abschlißen, in denen eine
Aufgabenverteilung zwischen den
Gesellschaften und den
Verkehrsunternehmen vorgenommen wird.
6. Die Gesellschaft verfolgt Ziele im Sinne
des "Gesetzes zur Weiterentwicklung des
öffentlichen Personennahverkehrs in
Hessen", das den ÖPNV als eine Aufgabe
der Daseinsvorsorge definiert.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand der Gesellschaft), 7 (Beginn der Gesellschaft,
Geschäftsjahr, Bekanntmachungen), 10 (Betriebsmittel), 11
(Verträge zwischen Gesellschaftern und
Nahverkehrsgesellschaft), 12 (Organe der Gesellschaft), 13
(Gesellschafterversammlung), 14 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung), 15 (Vorsitz und
Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung), 17
(Protokollführung über die Gesellschafterversammlung), 18
(Auskunfts- und Einsichtsrechte), 19 (Aufsichtsrat), 20
(Aufgaben des Aufsichtsrates), 21 (Sitzungen und
Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates), 22
(Willenserklärungen des Aufsichtsrates), 23
(Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsratsmitglieder), 24
(Geschäftsführung), 25 (Aufgaben der Geschäftsführung), 26
(Dauer der Gesellschaft), 27 (Auflösung der Gesellschaft), 28
(Wirksamkeitsklausel) und 29 (Gründungsaufwand)
beschlossen.
a)
30.10.2018
Söhngen

b)
Fall 5
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pipper, Horst, Amtmann, Eschwege-Oberhone
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lentz, Roland, Eschwege, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2020
Söhngen

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.