Handelsregister · VR 10119

Chronologischer Auszug

Nachhaltigkeitszentrum Vorpommern e.V. · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nachhaltigkeitszentrum Vorpommern e.V.

b)
Gingst
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand bestellt einen besonderen Vertreter im
Sinne des § 30 BGB. Vorbehaltlich des Weisungsrechts
durch den Vorstand obliegt dem besonderen Vertreter
die Leitung der täglichen Geschäfte. Dies umfasst
insbesondere:
- die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Vereinsaufgaben zur Verwirklichung des Vereinszwecks,
- die Erarbeitung des jährlich fortzuschreibenden Arbeitsund Beratungsprogramms,
- die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans,
- die Annahme finanzieller Zuwendungen,
- die Verwendung finanzieller Zuwendungen im Rahmen
seiner Vertretungsbefugnis,
- die Erstellung eines schriftlichen Berichtes über die
Vereinstätigkeit im abgelaufenen Kalenderjahr,
- die Erstellung des Jahresabschlusses,
- die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Rahmen
seiner Vertretungsbefugnis.

Die Vertretungsberechtigung des besonderen Vertreters
bei Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften ist in der
Vertretungsbefugnis geregelt.
Der besondere Vertreter vertritt den Verein in allen
Angelegenheiten, die zur Erfüllung seiner
satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind.
Insbesondere:
- gegenüber Behörden im Zusammenhang mit
gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen,
- gegenüber den Finanzbehörden in allen steuerlichen
Angelegenheiten,
- gegenüber öffentlich-rechtlichen und privaten
Fördermittelgebern zur Beantragung, Annahme, Abruf,
Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln,
- gegenüber Unternehmen zur Vergabe von Aufträgen im
Zusammenhang mit der Arbeit und Weiterentwicklung
der Vereinstätigkeit.

Im Übrigen ist allein der Vorstand gemäß § 6 Absatz 3
Satz 2 der Satzung vertretungsberechtigt.
b)
Vorstand:
Niehaus, Dirk, Kluis, *XX.XX.XXXX

Vorstand:
Latzko, Stephan, Stralsund, *XX.XX.XXXX

Besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB:
Willmes, Werner, Kluis, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 13.03.2015.
a)
31.03.2016
Wickert

b)
Satzung Blatt 8 ff. des
Sonderbandes
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung der Satzung in
§ 10 Absatz 4 (Auflösung) beschlossen.
a)
12.12.2016
Wickert

b)
Satzung Blatt 19 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.