Handelsregister · VR 10119
Chronologischer Auszug
Nachhaltigkeitszentrum Vorpommern e.V. · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Nachhaltigkeitszentrum Vorpommern e.V. b) Gingst | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand bestellt einen besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Vorbehaltlich des Weisungsrechts durch den Vorstand obliegt dem besonderen Vertreter die Leitung der täglichen Geschäfte. Dies umfasst insbesondere: - die kontinuierliche Weiterentwicklung der Vereinsaufgaben zur Verwirklichung des Vereinszwecks, - die Erarbeitung des jährlich fortzuschreibenden Arbeitsund Beratungsprogramms, - die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans, - die Annahme finanzieller Zuwendungen, - die Verwendung finanzieller Zuwendungen im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis, - die Erstellung eines schriftlichen Berichtes über die Vereinstätigkeit im abgelaufenen Kalenderjahr, - die Erstellung des Jahresabschlusses, - die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis. Die Vertretungsberechtigung des besonderen Vertreters bei Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften ist in der Vertretungsbefugnis geregelt. Der besondere Vertreter vertritt den Verein in allen Angelegenheiten, die zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind. Insbesondere: - gegenüber Behörden im Zusammenhang mit gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen, - gegenüber den Finanzbehörden in allen steuerlichen Angelegenheiten, - gegenüber öffentlich-rechtlichen und privaten Fördermittelgebern zur Beantragung, Annahme, Abruf, Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln, - gegenüber Unternehmen zur Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Arbeit und Weiterentwicklung der Vereinstätigkeit. Im Übrigen ist allein der Vorstand gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 der Satzung vertretungsberechtigt. b) Vorstand: Niehaus, Dirk, Kluis, *XX.XX.XXXX Vorstand: Latzko, Stephan, Stralsund, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB: Willmes, Werner, Kluis, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.03.2015. | a) 31.03.2016 Wickert b) Satzung Blatt 8 ff. des Sonderbandes |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 Absatz 4 (Auflösung) beschlossen. | a) 12.12.2016 Wickert b) Satzung Blatt 19 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.