Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Dem Vorstand sind aber folgende Punkte zur Entscheidung vorbehalten: a) Entscheidungen über Vergütungen von Mitarbeitern, sofern sie sich außerhalb des tariflichen Rahmens bewegen, b) Übernahme von Bürgschaften, c) Aufnahme und Hingabe von Darlehen, d) Führen von Prozessen, e) Entscheidungen, die mittel- oder unmittelbar den Geschäftsführer selbst betreffen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nicola Beck
Pforzheim
Sonstige(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) BGB
Monika Wacker
Niefern-Öschelbronn
Vorstand
Manuela Marianne Krenz
Pforzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.05.1973 in Neufassung vom 30.11.1994 mit Änderung vom 05.12.2002, 21.07.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 08.06.1973
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 31-36
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.