Handelsregister · VR 120650
Chronologischer Auszug
Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos/Goldach e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos/Goldach e.V. b) Hallbergmoos, Landkreis Freising | a) Die 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen, Ausstellung oder Girierung von Wechseln. b) Erste Vorsitzende: Wilkowski, Martina, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX Vorstand: Köhler, Doreen, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kühberger, Angelika, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 20.03.1997 | a) 24.02.2006 Pfab b) Tag der ersten Eintragung: 17.07.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß die Mitgliederversammlung entscheidet über Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen und Ausstellung und oder Girierung von Wechseln. b) Ausgeschieden: Vorstand: Kühberger, Angelika, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Hebbeler, Jutta, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2005 hat die Änderung des § 5 (Gewinn-und Vermögensbildung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls mit Anlage der Satzung beschlossen. | a) 12.07.2007 Unglaub b) Satzung Bl. 2 c; Prot. Anl. Bl.3 a /b SB. | |
| 3 | a) Der/Die 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Alles weitere regelt eine Geschäftsordnung. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß die Mitgliederversammlung entscheidet über Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen und Ausstellung und oder Girierung von Wechseln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2008 hat die Änderung des § 7 (Vorstand) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls sowie der Geschäftsordnung. der Satzung beschlossen. | a) 01.07.2008 Unglaub b) Prot. Bl. 9 SB/Geschäftsordnung Bl. 11 SB. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2009 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen. | a) 18.05.2009 Dorfmeister b) Protokoll Bl. 16/17 SB; | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2018 hat die Änderung der §§ 8 (Mitgliederversammlung) und 10 (Auflösung) der Satzung beschlossen. | a) 27.07.2018 Dorfmeister b) Protokoll Bl. 22 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.