Handelsregister · VR 120650

Chronologischer Auszug

Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos/Goldach e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos/Goldach e.V.

b)
Hallbergmoos, Landkreis Freising
a)
Die 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Die beiden anderen
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß die Mitgliederversammlung entscheidet
über An- und Verkauf von Grundstücken, Beteiligung an
Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen, Ausstellung
oder Girierung von Wechseln.

b)
Erste Vorsitzende:
Wilkowski, Martina, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Köhler, Doreen, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kühberger, Angelika, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 20.03.1997
a)
24.02.2006
Pfab

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.07.1997.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Die beiden anderen
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß die Mitgliederversammlung entscheidet
über Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von
Darlehen und Ausstellung und oder Girierung von
Wechseln.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kühberger, Angelika, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hebbeler, Jutta, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2005 hat die Änderung des § 5 (Gewinn-und
Vermögensbildung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls mit Anlage der
Satzung beschlossen.
a)
12.07.2007
Unglaub

b)
Satzung Bl. 2 c; Prot. Anl. Bl.3 a
/b SB.
3a)
Der/Die 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Die übrigen
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Alles weitere regelt eine Geschäftsordnung. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß die Mitgliederversammlung entscheidet
über Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von
Darlehen und Ausstellung und oder Girierung von
Wechseln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2008 hat die Änderung des § 7 (Vorstand) nach
näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls sowie der Geschäftsordnung. der Satzung
beschlossen.
a)
01.07.2008
Unglaub

b)
Prot. Bl. 9 SB/Geschäftsordnung
Bl. 11 SB.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2009 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung
beschlossen.
a)
18.05.2009
Dorfmeister

b)
Protokoll Bl. 16/17 SB;
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2018 hat die Änderung der §§ 8
(Mitgliederversammlung) und 10 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
a)
27.07.2018
Dorfmeister

b)
Protokoll Bl. 22 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.