Handelsregister · HRB 10239

Registerinformationen

MWH Wirtschaftsberatung GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MWH Wirtschaftsberatung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Linden
Geschäftsanschrift
Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10239
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
11.04.2022
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Insolvenzdienstleistungen für Insolvenzverwalter in den Bereichen Personalverwaltung sowie die insolvenzrechtliche interne Rechnungslegung, Entwicklung und Beratung von Prozessmanagement, Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Manuela Habermehl-Weiß

Gießen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jörg Habermehl

Gießen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Marburg (bisher Amtsgericht Marburg, HRB 6685) nach Lich beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der Firma, des Sitzes und mit ihr die Sitzverlegung nach Linden, des Gegenstands des Unternehmens sowie des Stammkapitals und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.