Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Sitz
- Gräfelfing
Handelsregister · HRB 123141
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG · Amtsgericht München
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, insbesondere Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpIG) Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 WpIG) Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und Bedingungen für Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1; L 246 vom 26.9.2017, S. 12; L 82 vom 26.3.2018, S. 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 (ABl. L 165 vom 21.6.2019, S. 1) geändert worden ist, an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WplG Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 WpIG) Eigenhandel durch das a) kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten an den Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals (Market-Making), b) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (systematische Internalisierung), c) Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere oder d) Kaufen oder Verkaufen von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines inländischen organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch aa) eine Infrastruktur zur Minimierung von Netzwerklatenzen und anderen Verzögerungen bei der Orderübertragung (Latenzen), die mindestens eine der folgenden Vorrichtungen für die Eingabe algorithmischer Aufträge aufweist: aaa) Kollokation, bbb) Proximity Hosting oder ccc) direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang, bb) die Fähigkeit des Systems, einen Auftrag ohne menschliche Intervention im Sinne des Artikels 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 einzuleiten, zu erzeugen, weiterzuleiten oder auszuführen und cc) ein hohes untertägiges Mitteilungsaufkommen im Sinne des Artikels 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 in Form von Aufträgen, Kursangaben oder Stornierungen, auch ohne dass eine Dienstleistung für andere vorliegt (Hochfrequenzhandel) (Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG) Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel handelt (Eigengeschäft gemäß § 15 Abs. 3 WpIG).
Vertretung
Leitung und Vertretung
Krailling
Weilheim
Kleinmachnow
Hamburg
Hamburg
Hattenhofen
Hamburg
Frankfurt am Main
Friedrichsdorf
Germering
Wiesbaden
Butzbach
Hamburg
Eintragungen
Die Hauptversammlung vom 26.06.2002 hat die Änderung des § 6 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.06.2003 hat die Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 1998/I und 1999/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.07.2005 hat die Änderung der §§ 9 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 10 (Teilnahmerecht) und 12 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 4 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.07.2007 hat die redaktionelle Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 25.06.2003 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.491.000,00 EUR auf 7.473.700,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.03.2008 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.07.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 1 (Firma), 5 (Stammkapital) und 7 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.07.2008 hat die Änderung des § 8 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.07.2009 hat die Änderung des § 18 (Veröffentlichungen) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.07.2010 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 5 ( Höhe und Einteilung des Grundkapitals ), 10 ( Teilnahmerecht ), 11 ( Stimmrecht ) und 12 ( Vorsitz in der Hauptverhandlung ) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.08.2011 hat die Änderung des § 4 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2013 hat die Aufhebung eines Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Höhe und Einteilung Grundkapital), 7 (Aufsichtsrat), 8 (Vergütung des Aufsichtsrates) und 18 ( Veröffentlichungen, Informationen und Mitteilungen) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.07.2014 hat die Aufhebung des Bedingten Kapitals vom 25.06.2003 (Bedingtes Kapital 2003/I) und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.07.2018 hat die Aufhebung eines Bedingten Kapitals, die Aufhebung eines Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.7.2020 hat die Änderung des § 10 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.7.2023 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des §§ 5 (Aktien, Genehmigtes Kapital), 7 (Aufsichtsrat), 9 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 10 (Teilnahmerecht) und 18 (Informationen und Mitteilungen) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.7.2024 hat die Änderung des § 4 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die "C.J. Diederich Wertpapierhandelsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 68247) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.07.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die FAIRTRADE FINANCE AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 82209) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.07.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen.
Tag der ersten Eintragung: 08.12.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 69 So.
Beschluß Bl. 85 SB; Neue Satzung Bl. 86 SB;
Beschluss Bl. 96 SB; neue Satzung Bl. 97 SB;
Satzung vom 09.10.1998 zuletzt geändert am 27.06.2000
Ferner wurde geändert: §§ 6 (Vorstand), 8 (Vergütung des Aufsichtsrats), 9 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 10 (Teilnahmerecht) und 18 (Veröffentlichungen).
Beschluss Bl. 111 SB; neue Satzung Bl. 114 SB;
Beschluss Bl. 119 SB; neue Satzung Bl. 120 SB;
Beschluss Bl. 127 SB; Verschmelzungsvertrag Bl. 126 SB;
Aktiengesellschaft, entstanden durch Umwandlung der "MWB Wertpapierhandels- und Börsenmaklergesellschaft mbH" mit dem Sitz in Gräfelfing (AG München, HRB 102780) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 09. Oktober 1998.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.7.2023 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.7.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.736.850,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2023/I).
Die Gesellschaft hat am 23. Dezember 1998 im Wege der Nachgründung einen Kaufvertrag über 27.000 Aktien der KST Wertpapierhandels Aktiengesellschaft mit einem Nennbetrag pro Aktie von nominal DM 5,-- zu einem Preis von DM 280,00 pro Aktie (insgesamt DM 7.560.000,00) geschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.