Handelsregister · HRB 10844

Registerinformationen

MVZ Zahnzentrum Wetterau Grünewald & Kollegen GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MVZ Zahnzentrum Wetterau Grünewald & Kollegen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Friedberg (Hessen)
Geschäftsanschrift
Bismarckstraße 36, 61169 Friedberg (Hessen)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10844
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
26.06.2025
Abrufstand
25.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen (privat- und vertrags-) zahnärztlichen sowie nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft kann Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer (zahn-)ärztlicher Versorgungsformen, wie der besonderen Versorgung eingehen, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen und vertragsärztlichen Regelungen zulässig ist. 3. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Abs. 1 und 2 beschriebenen Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen. Sie darf sich nach dieser Maßgabe insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Blanca Grünewald

Friedberg (Hessen)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2025

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.