die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung deren gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), in denen als fachübergreifende ärztliche Einrichtungen in das Arztregister eingetragene Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften verwirklicht, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen des ATEGRIS Konzernverbundes in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stiftung Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten, mildtätigen und kirchlichen Zwecke.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2010.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 die Änderung in § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke der Zugehörigkeit zum Spitzenverband) und in § 12 ( Dauer der Gesellschaft und Verwendung des Vermögens der Gesellschaft bei Auflösung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 4 (Öffnungsklausel), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht), § 12 (Dauer der Gesellschaft und Verwendung des Vermögens der Gesellschaft bei Auflösung), § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Abtretungsverpflichtung) und § 17 (Schlussbestimmungen und Zustimmung zu Satzungsänderungen). beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.