(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche durch den Betrieb von einem oder mehreren medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, die ambulante vertrags- und privatärztliche Versorgungsangebote in Wuppertal unterhalten. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Stiftung der Cellitinnen zu fördern und zu unterstützen. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, im Geiste der Sendung Jesu besonders verpflichtet. (2) Die Gesellschaft nimmt über die MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Janina Koch
Köln
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Mariam Pütz
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 20 (Dauer) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr insbesondere die Änderung der Firma (§ 1 Abs. 1) und des Unternehmensgegenstands ( § 2 Abs. 1) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015/21.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 5 Abs. 2 (Organe der Gesellschaft) und § 12 Abs. 2, 4, 5 und 6 (Berufsspezifische Regelungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurde eine Änderung in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
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