Gründung und Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der oder die Geschäftsführer ist/sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und/oder die grundsätzliche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für einzelne Geschäftsführer aufheben/widerrufen.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. (Firma und Sitz) und mit ihr die Firmenänderung (bisher Diaverum MVZ Kleve GmbH) und die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 176368) nach Kleve beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § § 4 (Dauer der Gesellschaft), 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Diaverum Deutschland GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176303) als herrschendem Unternehmen wurde am 01.12.2022 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihn hat die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft am 07.12.2022 genehmigt und die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat am 30.11.2022 eingewilligt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Freitext
zu lfd. Nr. 29 Sp. 6 b) von Amts wegen berichtigend eingetragen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.