Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, soweit diese Tätigkeiten für ein medizinisches Versorgungszentrum zulässig sind und keine stationären Krankenbehandlungen umfassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Fellermann
Bad Wildungen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Mario Becker
Gladenbach
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stuttgart (bisher AG Stuttgart HRB 720170) nach Friedberg (Hessen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
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