Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V sowie der Betrieb von Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung kranker und hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZ an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler, zu erbringen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lennart David Melville
Bremen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Roland Ritzel
Bremen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Alexander Hahnefeld
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Doris Marlene Schlieszeit
Stadtbergen Leitershofen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 13
Das bisher herrschende Unternehmen, die ARTEMIS Lichtblick GmbH, Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 7757) ist auf Grund Verschmelzungsvertrag vom 13.06.2024 mit dem übernehmenden Rechtsträger, der Klinik für Psychatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin Stühlingen GmbH Hans-Carossa-Klinik , Stühlingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 621026, verschmolzen worden. Der Ergebnisabführungsvertrag wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit der Klinik für Psychatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin Stühlingen GmbH, Hans-Caroosa- Klink fortgeführt.
Fall 14
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Klinik für Psychatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin Stühlingen GmbH Hans-Carossa-Klinik , Stühlingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 621026,(als Rechtsnachfolger der ARTEMIS Lichtblick GmbH, Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 7757)) als herrschendem Unternehmen ist am 12.12.2022 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Der mit der Klinik für Psychatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin Stühlingen GmbH Hans-Carossa-Klinik , Stühlingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 621026,(als Rechtsnachfolger der ARTEMIS Lichtblick GmbH, Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 7757)) am 12.12.2022 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2023 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2023 hat der Änderung zugestimmt.
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