Handelsregister · HRB 923
Chronologischer Auszug
MVW-Mobil-Verkehrs-Werbe GmbH · Amtsgericht Arnsberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MVW-Mobil-Verkehrs-Werbe GmbH b) Sundern c) Die Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Feldmann, Josef, Kaufmann, Sundern einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Tomasik, Horst, Kaufmann, Duisburg | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1982, geändert am 25.11.1985 | a) 29.05.2002 Felix b) Tag der ersten Eintragung: 15.02.1983 (Amtsgericht Mülheim- Ruhr HRB 1645) Tag der letzten Eintragung: 10.04.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2002. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Tomasik, Horst, Kaufmann, Duisburg | a) 23.07.2004 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.