Die Konstruktion und der Vertrieb von Maschinen, Maschinenteilen, Vorrichtungen, Werkzeugen und Zubehör im Bereich des allgemeinen sowie des Sondermaschinenbaues.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Glatz
Eppelborn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.07.1998
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.02.2005 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft nach Überherrn zu verlegen sowie das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um 35,40 EUR auf 25.600,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 und 3 entsprechend und außerdem in § 10 (Gesellschafterversammlung) zu ändern und § 13 (Gründungsaufwand) zu streichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl. 31 ff Sb
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.01.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.01.2010 mit der MVW Engineering GmbH mit Sitz in Überherrn (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17073) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.