Handelsregister · HRB 76863
Chronologischer Auszug
mVISE AG · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) mVISE AG b) Düsseldorf Geschäftsanschrift: Wannheimer Straße 66, 40472 Düsseldorf c) Die Entwicklung, der Vertrieb, die Installation und Pflege von Software, der Betrieb von Software für Dritte, der Betrieb einer Werbeagentur, die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Datenapplikationen für drahtlose Kommunikationstechniken, sowie die Entwicklung, Bereitstellung und der Vertrieb von Kommunikations-, Internet- , Mobile- und Multimediadienstleistungen aller Art. | 7.914.052,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Vorstandsmitglied kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB erteilt werden. b) Vorstand: Götz, Manfred Wilfried, Ratingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Bastian, Rainer, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 19.09.2000, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 29.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 13458) nach Düsseldorf beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.08.2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.494.924,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Neues Genehmigtes Kapital 2015). Das verbleibende genehmigte Kapital beträgt EUR 2.723.321,00. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.01.2015 um bis zu 283.387,00 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.08.2010 sowie der Änderungsbeschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011 sowie vom 29.01.2015 ausgegeben werden. (Bedingtes Kapital V). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2012 um bis zu 400.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe der Hauptversammlung vom 28.06.2012 sowie des Änderungsbeschlusses vom 27.08.2015 ausgegeben werden. | a) 05.02.2016 Braun | |
| 2 | b) Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Wanheimer Straße 66, 40472 Düsseldorf | 8.164.052,00 EUR | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.03.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. b) Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 250.000,00 auf EUR 8.164.052,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.03.2016 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 8 Satz 1 entsprechend geändert. Das Neue Genehmigte Kapital 2015 beträgt noch 2.473.321,00 EUR . | a) 13.04.2016 Pollmächer | ||
| 3 | b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.08.2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.494.924,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Neues Genehmigtes Kapital 2015). | a) 14.04.2016 Pollmächer b) Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 6 b), systembedingt von Amts wegen vollständig gelöscht und teilweise erneut eingetragen. | ||||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 09.06.2016 hat Änderungen der Satzung in den §§ 1 Abs. (2) (Sitz - redaktionell) und 4 Abs. (8) (Genehmigtes Kapital 2016), (9) (Bedingtes Kapital 2016) und (12) (Bedingtes Kapital VII) beschlossen. b) Das Neue genehmigte Kapital 2015 ist aufgehoben. Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2016 um einen Betrag bis zu EUR 2.000.000,00 bedingt erhöht. Das Grundkapital ist um bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 0 beschlossenen Ermächtigung bis zum 8. Juni 2021 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der Gesellschaft zu gewähren (Bedingtes Kapital 2016). Das Grundkapital ist um bis zu 500.000,00 EUR zur Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder von Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von im Verhältnis zur Gesellschaft abhängig verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juni 2012, vom 27. August 2015 sowie vom 9. Juni 2015 ausgegeben werden, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Juni 2021 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.082.026,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). | a) 29.06.2016 Pollmächer | ||||
| 5 | b) Das Grundkapital ist um bis zu 500.000,00 EUR zur Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder von Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von im Verhältnis zur Gesellschaft abhängig verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juni 2012, vom 27. August 2015 sowie vom 9. Juni 2016 ausgegeben werden, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). | a) 04.07.2016 Pollmächer b) Eintragung lf.d Nr. 4 Sp. 6 b) berichtigt | ||||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lewandowski, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX Uhrmacher, Jörg Alexander, Burscheid, *XX.XX.XXXX Benz, Thomas Karl, Glauburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2016 Peetz | ||||
| 7 | b) Das Grundkapital ist um bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zum 8. Juni 2021 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der Gesellschaft zu gewähren (Bedingtes Kapital 2016). | a) 13.07.2016 Braun b) Eintragung lfd. Nr. 4, Spalte 6 b) berichtigt | ||||
| 8 | 8.374.052,00 EUR | a) Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 210.000,00 auf EUR 8.374.052,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.10.2016 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 8 Satz 1 entsprechend geändert. b) Das genehmigte Kapital 2016 besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 3.872.026,00. | a) 19.01.2017 Pollmächer | |||
| 9 | a) Die Hauptversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 8, Abs. 9 und Abs. 10 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und 7 Abs. 1 und 2 (Vorsitzender und Stellvertreter) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Juni 2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.187.026,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Das Grundkapital ist um bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zu ihrer Aufhebung durch Beschluss der Hauptversammlung 29. Juni 2017 ausgegeben oder garantiert wurden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigten Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für den Beginn der Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG einen früheren Zeitpunkt festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten. Das Grundkapital ist um bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zum 28. Juni 2022 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der Gesellschaft zu gewähren (Bedingtes Kapital 2017). | a) 14.07.2017 Pollmächer | ||||
| 10 | 8.452.552,00 EUR | a) Aufgrund der am 29.01.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind im Zeitraum vom 07.07.2017 bis 15.09.2017 Aktien im Nennwert von 78.500,00 EUR ausgegeben worden; das Grundkapital beträgt jetzt 8.452.552,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.12.2017 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Abs. 1, 2 und 11 geändert. b) Das in der Hauptversammlung vom 29.01.2015 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Aktien im Geschäftsjahr 2017 noch 204.887,00 EUR. | a) 17.01.2018 Pollmächer | |||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Peisker, Sonja, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2018 Peetz | ||||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Balzar, Cedric, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 28.06.2018 Peetz | ||||
| 13 | a) Die Hauptversammlung vom 21.06.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 4 Satz 2, Abs. 8, Abs. 9 Satz 1, Abs. 10 und Abs. 11 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden), 6 Abs. 1 (Geschäftsführung, Vertretung redaktionell) und 9 Abs. 2 Satz 1 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2018 um bis zu 380.000,00 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.08.2010 sowie der Änderungsbeschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, vom 29.01.2015 sowie vom 21.06.2018 ausgegeben werden. (Bedingtes Kapital V). Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 20. Juni 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.226.276,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zu ihrer Aufhebung durch Beschluss der Hauptversammlung 29. Juni 2017 ausgegeben oder garantiert wurden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigten Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für den Beginn der Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG einen früheren Zeitpunkt festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.200.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). | a) 12.07.2018 Pollmächer | ||||
| 14 | 8.569.052,00 EUR | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Nach Eheschließung (vorher: Peisker) nunmehr Paas, Sonja, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) Aufgrund der am 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015 und 21.06.2018, beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind im Zeitraum vom 18.05.2018 bis 12.09.2018 Aktien im Nennwert von 116.500,00 EUR ausgegeben worden; das Grundkapital beträgt jetzt 8.569.052,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 04.12.2018 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Abs. 1, 2 und 11 geändert. b) Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015 und 21.06.2018, beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Aktien im Geschäftsjahr 2018 noch 88.387,00 EUR. | a) 07.01.2019 Pollmächer | ||
| 15 | b) Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015 und 21.06.2018, beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Aktien im Geschäftsjahr 2018 noch 263.500,00 EUR. | a) 05.03.2019 Pollmächer b) Eintragung lfd. Nr. 14, Spalte 6 b), auf Antrag gelöscht und nach Berichtigung neu eingetragen. | ||||
| 16 | 8.669.052,00 EUR | b) Bestellt als Vorstand: Balzar, Cedric, Ratingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Balzar, Cedric, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 12 (Bedingtes Kapital VII) beschlossen. Aufgrund der am 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015, 21.06.2018 und 25.06.2019 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind am 17.05.2019 100.000 nennwertlose Aktien ausgegeben worden; das Grundkapital beträgt jetzt 8.669.052,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.06.2019 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Absätzen 1, 2 und 11 geändert. b) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 500.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Das Bedingte Kapitel VII dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder von Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von im Verhältnis zur Gesellschaft abhängig verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversamrnlung vom 28. Juni 2012, vom 27. August 2015, vom 9. Juni 2016 und vorn 25. Juni 2019 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung gefasst wurde, am Gewinn teil. Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015, 21.06.2018 und 25.06.2019 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Aktien im Zeitraum vom 17.05.2019 bis 17.05.2019 noch 163.500,00 EUR. | a) 27.08.2019 Pollmächer | |
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Bastian, Rainer, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 24.10.2019 Peetz | ||||
| 18 | 8.941.718,00 EUR | Prokura erloschen: Lewandowski, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) Aufgrund der am 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015, 21.06.2018 und 25.06.2019 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind im Zeitraum vom 06.02.2015 bis zum 19.02.2019 86.000 nennwertlose Aktien ausgegeben worden. Durch die Ausgabe dieser Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um 86.000,00 EUR erhöht. Aufgrund der am 21.06.2018 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2017) sind 186.666 nennwertlose Aktien ausgegeben worden. Durch die Ausgabe dieser Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um 186.666,00 EUR erhöht. Das Grundkapital beträgt jetzt 8.941.718,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06./07./08.11.2019 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Absätzen 1, 2, 10 und 11 geändert. b) Das bedingte Kapital 2017 beträgt noch 2.013.334,00 EUR. Das bedingte Kapital V beträgt noch 77.500,00 EUR. | a) 13.12.2019 Pollmächer | ||
| 19 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Wahler Straße 2, 40472 Düsseldorf | a) 14.01.2020 Peetz | ||||
| 20 | 8.952.918,00 EUR | a) Aufgrund der am 09.08.2010, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 29.08.2011, 29.01.2015, 21.06.2018 und 25.06.2019 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind im Zeitraum vom 06.02.2015 bis zum 05.10.2020 11.200 nennwertlose Aktien ausgegeben worden. Durch die Ausgabe dieser Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um 11.200,00 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.11.2020 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Absätzen 1, 2 und 11 geändert. b) Das bedingte Kapital V beträgt noch 66.300,00 EUR. | a) 15.12.2020 Pollmächer | |||
| 21 | Prokura erloschen: Paas, Sonja, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 28.01.2021 Peetz | ||||
| 22 | b) Bestellt als Vorstand: Bécuwe, Arnaud Pierre, Bonn, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 10.05.2021 Peetz | ||||
| 23 | 9.848.209,00 EUR | a) Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 895.291,00 auf EUR 9.848.209,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.06.2021 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 8 entsprechend geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2018 beträgt noch 3.300.985,00 EUR. | a) 14.07.2021 Braun | |||
| 24 | Prokura erloschen: Uhrmacher, Jörg Alexander, Burscheid, *XX.XX.XXXX | a) 16.09.2021 Peetz | ||||
| 25 | a) Die Hauptversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 8 (Genehmigtes Kapital 2021) und 12 (Bedingtes Kapital VII) beschlossen. b) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 500.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Das Bedingte Kapitel VII dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder von Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von im Verhältnis zur Gesellschaft abhängig verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversamrnlung vom 28. Juni 2012, vom 27. August 2015, vom 9. Juni 2016, vorn 21. Juni 2018, vom 25. Juni 2019 und 17. Dezember 2021 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung gefasst wurde, am Gewinn teil. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16. Dezember 2026 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR EUR 4.924.104,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2021). | a) 04.01.2022 Pollmächer | ||||
| 26 | a) Die Hauptversammlung vom 09.08.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 11 (Bedingtes Kapital VIII) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.08.2022 hat Änderungen der Satzung in den §§ 4 Abs. 12 (Bedingtes Kapital VII), 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital 2022) und 4 Abs. 10 beschlossen. b) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 137.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Das Bedingte Kapitel VII dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder von Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von im Verhältnis zur Gesellschaft abhängig verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversamrnlung vom 28. Juni 2012, vom 27. August 2015, vom 9. Juni 2016, vorn 21. Juni 2018, vom 25. Juni 2019 und 17. Dezember 2021 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung gefasst wurde, am Gewinn teil. Das bedingte Kapital VII besteht noch in Höhe von 137.000,00 EUR. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.287.104,00 durch Ausgabe von bis zu 4.287.104 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Das Bedingte Kapital 2022 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, (i) die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zu ihrer Aufhebung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 ausgegeben oder garantiert wurden, (ii) die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung bis zum 20.Juni 2023 ausgegeben oder garantiert wurden oder (iii) die gemäß der vorstehenden Ermächtigung nach Ziffer 6.2 dieser Tagesordnung der Hauptversammlung 2022 ausgegeben oder garantiert werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der jeweiligen Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie, jeweils ganz oder teilweise, von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen gemäß der jeweiligen Ermächtigung Gebrauch gemacht wird und/oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten jeweils nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital und/oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft bedient werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Rechten an die Inhaber von Aktienoptionsrechten aus dem Aktienoptionsprogramm VIII, zu deren Ausgabe der Vorstand bzw. bei einer Optionsausgabe an Mitglieder des Vorstands, der Aufsichtsrat in der Zeit bis zum 8. August 23027 (einschließlich) mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. August 2022 gemäß vorstehender Ziffer 5.2 ermächtigt wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. August 2022 gewährt wurden, diese Aktienoptionsrechte ausüben und die Gesellschaft die Aktienoptionsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien oder durch Barzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Aktienoptionsrechte und Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital VIII zu ändern. | a) 30.08.2022 Pollmächer | ||||
| 27 | b) Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Thomas, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 23.09.2022 Sanders-Keilhäuber | ||||
| 28 | b) Nicht mehr Vorstand: Götz, Manfred Wilfried, Ratingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Bécuwe, Arnaud Pierre, Bonn, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Benz, Thomas Karl, Glauburg, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2023 Peetz | |||
| 29 | 9.905.351,00 EUR | a) Aufgrund der am 09.08.2022 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2022) sind im Geschäftsjahr 2022 Bezugsaktien in Höhe von 57.142,00 EUR ausgegeben worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital beträgt nunmehr 9.905.351,00 EUR. b) Das Bedingte Kapital 2022 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2022 noch 4.229.962,00 EUR. | a) 06.02.2023 Pollmächer | |||
| 30 | a) Die Hauptversammlung vom 13.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Vergütung) und 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 10.07.2023 Braun | ||||
| 31 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Stadttor 1, 40219 Düsseldorf | a) 25.09.2023 Peetz | ||||
| 32 | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.02.2024 wurde die Satzung in § 4 Ziffern (1) und (2) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) sowie in § 4 Ziffer (9) Satz 1 (Bedingtes Kapital 2022) geändert. | a) 11.03.2024 Pollmächer | ||||
| 33 | a) Die Hauptversammlung vom 17.01.2024 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen um 11.000.000,00 EUR sowie die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu 7.429.013,00 EUR beschlossen. | a) 18.03.2024 Pollmächer | ||||
| 34 | 21.283.619,00 EUR | a) Die am 17.01.2024 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 11.000.000,00 EUR ist durchgeführt. Die am 17.01.2024 weitere beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 7.429.013,00 EUR ist in Höhe von 378.268,00 EUR durchgeführt. Die Satzung der Gesellschaft wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.04.2024 in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) neu gefasst. | a) 26.04.2024 Pollmächer | |||
| 35 | a) Die Hauptversammlung vom 19.06.2024 hat die Aufhebung des genehmigten Kapital 2021 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2024, die Aufhebung des bedingten Kapitals VII, die teilweise Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2022 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2024 und die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 beschlossen. b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 19.04.2024 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2024 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Software Development) auf die mVISE Software Development GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 76714) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übertragen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18.06.2029 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.641.809,00 zu erhöhen.Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2024). Das von der Hauptversommlung am 09.08.2022 beschlossene bedingte Kapital 2022, das im Hondelsregister noch als in Höhe von 4.229.362,00 EUR bestehend eingetragen ist, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2024 auf 2.800.000,00 EUR reduziert und ist insoweit teilweise aufgehoben worden. Das bedingte Kapital 2022 besteht nunmehr noch in Höhe von 2.800.000,00 EUR. Das Grundkapital ist um bis zu 7.341.809,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Das bedingte Kapital 2024 dient der Gewährung von Aktien an die lnhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 09.08.2022 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung bis zum 08.08.2027 ausgegeben oder garantiert wurden. | a) 07.08.2024 Pollmächer | ||||
| 36 | b) Nicht mehr Vorstand: Balzar, Cedric, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2025 Peetz | ||||
| 37 | a) Die Hauptversammlung vom 06.05.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Zusammensetzung, Amtszeit) und 6 (2) (Geschäftsführung, Vertretung -redaktionell) beschlossen. | a) 18.05.2025 Pollmächer | ||||
| 38 | 21.283.620,00 EUR | a) Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1,00 auf EUR 21.283.620,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.07.2025 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 8 entsprechend geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2024 besteht nach teilweiser Ausnutzung noch in Höhe von 10.641.808,00 EUR | a) 20.10.2025 Puls | |||
| 39 | 2.128.362,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 16.09.2025 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 19.155.258,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsdetzung ist durchgeführt. | a) 10.11.2025 Pollmächer | |||
| 40 | a) Die Hauptversammlung vom 16.09.2025 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 2.128.362,00 EUR um 7.000.000,00 EUR auf 9.128.362,00 EUR besschlossen. Die Hauptversammlung vom 16.09.2025 hat die Aufhebung von § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital 2024) beschlossen und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025 II) geschaffen. § 4 Abs. 10 der Satzung wurde neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 16.09.2025 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 550.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2025 III). § 4 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 12 ergänzt. Die Hauptversammlung vom 16.09.2025 hat die Aufhebung von § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital 2022) und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025 I) geschaffen. § 4 Abs. 9 der Satzung wurde neu gefasst (Bedingtes Kapital 2025 I). b) Das Bedingte Kapital 2025 I dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber (i) der aufgrund der von der Hauptversammlung vom 21.06.2018 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung begebenen Wandelanleihe 2022/2026 (ISIN: DE000A3MQXE7, WKN: A3MQXE) im Gesamtnennbetrag von EUR 3.800.000,00 (Wandelanleihe 2022/2026), ggf. in der aufgrund der von der Hauptversammlung vom 16. September 2025 unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossenen Ermächtigung angepassten Fassung sowie (ii) von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 16.09.2025 unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben wurden oder noch begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsakten anzupassen. Das Grundkapital ist bis zu EUR 95.000,00 durch Ausgabe von bis zu 95.000 neuen auf den Inhabe lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025 II). Das Bedingte Kapital 2025 II dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber der aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. August 2022 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung begebenen Wandelanleihe 2024/2026 im Gesamtnennbetrag von EUR 950.000,00 (Wandelanleihe 2024/2026). Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung dder bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 550.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 550.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025 III). Das Bedingte Kapital 225 III dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 16. September 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung bis zum 15. September 2030 ausgegeben oder garantiert wurden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. | a) 02.12.2025 Pollmächer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.