Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vermerk nach § 384 Fam FG von Amts wegen: Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt für die Liquidatoren nicht automatisch fort.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Dieter Moser
Auenwald
Vermerk nach § 384 FamFG von Amts wegen: Die bisher eingetragene konkrete Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer, Geschäftsjahr) und § 5 (Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 15.02.2010 (1 IN 533/09-s) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.