Handelsregister · HRB 733006
Chronologischer Auszug
MVD-Motorradtechnik + Eventmanagement UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MDV-Motorradtechnik + Eventmanagement UG (haftungebeschränkt) b) Remseck am Neckar Geschäftsanschrift: Hofener Weg 1, 71686 Remseck am Neckar c) Vertrieb von Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör aller Art und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Sektor sowie Eventmanagement. | 2.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Willing, Horst, Waiblingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2010. | a) 03.03.2010 Maurer | |
| 2 | a) Firma von Amts wegen berichtigt in: MDV-Motorradtechnik + Eventmanagement UG (haftungsbeschränkt) | a) 03.03.2010 Maurer | ||||
| 3 | a) Firma von Amts wegen berichtigt in: MVD-Motorradtechnik + Eventmanagement UG (haftungsbeschränkt) | a) 07.02.2011 Maurer | ||||
| 4 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 30.04.2018 (2 IN 727/17) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Durch die erfolgte Auflösung gelten die bisherigen Bestimmungen zur allgemeinen und konkreten Vertretungsregelung nicht mehr. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung für Liquidatoren, also die gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis. Eine hiervon abweichende Vertretungsbefugnis ist nicht angemeldet. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 25.06.2018 Reusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.