Handelsregister · HRB 733006

Chronologischer Auszug

MVD-Motorradtechnik + Eventmanagement UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MDV-Motorradtechnik + Eventmanagement
UG (haftungebeschränkt)

b)
Remseck am Neckar
Geschäftsanschrift:
Hofener Weg 1, 71686 Remseck am
Neckar

c)
Vertrieb von Fahrzeugteilen und
Fahrzeugzubehör aller Art und die
Erbringung von Dienstleistungen in diesem
Sektor sowie Eventmanagement.
2.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Willing, Horst, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2010.
a)
03.03.2010
Maurer
2a)
Firma von Amts wegen berichtigt in:
MDV-Motorradtechnik + Eventmanagement
UG (haftungsbeschränkt)
a)
03.03.2010
Maurer
3a)
Firma von Amts wegen berichtigt in:
MVD-Motorradtechnik + Eventmanagement
UG (haftungsbeschränkt)
a)
07.02.2011
Maurer
4b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts
Ludwigsburg vom 30.04.2018 (2 IN 727/17) wurde die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens
entsprechenden Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Durch die erfolgte Auflösung gelten die bisherigen
Bestimmungen zur allgemeinen und konkreten
Vertretungsregelung nicht mehr. Grundsätzlich gilt die
gesetzliche Regelung für Liquidatoren, also die
gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis. Eine hiervon
abweichende Vertretungsbefugnis ist nicht angemeldet.
Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
a)
25.06.2018
Reusch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.