MVA Müllverwertungsanlage Bonn Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Bonn
Geschäftsanschrift
Immenburgstraße 22, 53121 Bonn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3979
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
18.06.2024
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung von allen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der jeweils geltenden Fassung. Davon umfasst ist die energetische Verwertung, die thermische Behandlung sowie die Durchführung aller damit verbundenen Hilfsgeschäfte. Insoweit übernimmt das Unternehmen vorrangig die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle nach §§ 17, 20 KrWG (in der jeweils geltenden Fassung).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manfred Becker
Buchholz
Geschäftsführer(in)
Heiko Fauth
Rheinbrohl
Prokurist(in)
Hansjörg Spielhoff
Bonn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.1985 zuletzt geändert am 11.11.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft), § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufsichtsrat), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 12 (Geschäftsführung und Vertretung), § 13 (Wirtschaftsplan) und § 14 (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfbericht) beschlossen. § 15 (neu, Prüfrechte des Rechnungsprüfungsamtes der Bundesstadt Bonn) ist eingefügt. §§ 15 - 16 (alt) werden §§ 16 - 17 (neu). Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neugefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 ( Ziffer 2 ) ( Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfbericht) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), in § 6 (Organe der Gesellschaft), in § 7 (Gesellschafterversammlung), in § 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), in § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer), in § 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), in § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) sowie in § 12 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.12.1985
Gesellschaftsvertrag Blatt 164-173 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2002.
Beschluss Blatt 183-193 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 186-193 Sonderband
Beschluss Blatt 225-229 Sonderband
Gewinnabführungsvertrag Blatt 230-240 Sonderband
Unternehmensvertrag
Der mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8405) am 22.11.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.03.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften haben am 24.03.2014 der Änderung zugestimmt.
Der mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8405) am 22.11.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.11.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2019 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.