Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassierer/in. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Johannes Horten
Attendorn
Vorstand
Verena Brieden
Attendorn
Vorstand
Melanie Eckmann
Attendorn
Vorstand
Stefanie Goldammer
Attendorn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 5. Februar 2012.
Die Mitgliederversammlung vom 20. Februar 2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14. November 2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vergütung für Tätigkeiten im Verein), § 11 (Mitgliederversammlung), § 14 (Geschäftsordnung), § 15 (Datenschutz im Verein) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 6 ff. d.A.
Satzung Bl. 59 ff. d.A.
Satzung Bl. 89 ff. d. A.
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