Handelsregister · VR 2015
Chronologischer Auszug
Musikzug Blau - Weiss Ludwigshafen 1991 · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikzug Blau - Weiss Ludwigshafen 1991 b) Ludwigshafen/Rhein | a) Der Verein wird von den drei Vorstandsmitgliedern zusammen vertreten. b) 1. Vorsitzender: Horr, Gunter, Friedelsheim, *XX.XX.XXXX Geschäftsführerin: Herboth, Natascha, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Trapp, Klaus A., Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.03.1995 b) Der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer haben das Recht über einen Betrag in Höhe von 500,00 DM zu verfügen. Bei Rechtsgeschäften über 500,00 DM ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. | a) 20.02.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 19.07.1993 Satzung Bl. 11-19 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2015 LU getreten. Freigegeben am 20.02.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Trapp, Klaus A., Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Waser, Stefan, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2006 Fuchs | ||
| 3 | a) Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Horr, Gunter, Friedelsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführerin: Herboth, Natascha, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Waser, Stefan, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 02.03.2010 Fuchs b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.