Den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Kassierer. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit nicht mehr als 2.500,00 EUR belasten, sind die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB alleine berechtigt. Zum Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabrina Reinartz
Roetgen
Vorstand
Lothar Peters
Roetgen
Vorstand
Rebecca Emonds
Roetgen
Vorstand
Britta Johnen
Roetgen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.1978 zuletzt geändert am 25.09.2000
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Der Vorstand) und 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.04.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.09.2004.
Satzung Bl. 98 - 103. Beschluss Bl. 95.
Schreibfehler im Geburtsdatum des Geschäftsführers von Amts wegen berichtigt.
Beschluss Band II Blatt 3 - 7 der Akten
neue Satzung Band II Blatt 8 -10 der Akten
Nach Neuwahl:
Nach Neuwahlen:
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.