Handelsregister · VR 420170

Chronologischer Auszug

Musikverein Zimmern e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Zimmern

b)
Bisingen
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. un 2.
Vorsitzende je allein.

b)
1. Vorsitzender:
Heckhoff, Martin, Bisingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Hölle, Markus, Bisingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 11.11.1978 zuletzt geändert am 23.01.2009
a)
27.04.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
31.05.1979
Satzung:
Sonderband
Blatt 2-8, 122
2a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Musikverein Zimmern e.V.
b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Sommer, Bernd, Bisingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hölle, Markus, Bisingen, *XX.XX.XXXX
a)
09.05.2017
Kozak
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird durch den Vorsitzenden Öffentlichkeit,
den Vorsitzenden Verwaltung & Wirtschaft und den
Vorsitzenden Finanzen vertreten. Sie vertreten jeweils
einzeln.

b)
Bestellt als
Vorsitzende Öffentlichkeit:
Mayer, Carina Nicole, Hechingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzender Finanzen:
Heckhoff, Alexander, Bisingen, *XX.XX.XXXX

Nun bestellt als
Vorsitzender Verwaltung & Wirtschaft:
Sommer, Bernd Wilhelm, Bisingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Heckhoff, Martin, Bisingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.07.2019
Kummler

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 176

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.