Handelsregister · VR 2809

Chronologischer Auszug

Musikverein Ziesar e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Ziesar

b)
Ziesar
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Dr. Geserick, Manfred, *XX.XX.XXXX, Glienicke OT Grebs

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Banse, Roland, *XX.XX.XXXX, Ziesar OT Glienecke
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 21.06.1990
und zuletzt geändert durch Beschluss vom
18.11.2005.
a)
12.09.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 79 ff
d. A.;

Tag der ersten Eintragung:
01.08.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Brandenburg an der Havel, VR 143 getreten.
2a)
Musikverein Ziesar e.V.
a)
09.07.2007
Tanner
b)
Die 1 Eintragung
war in Spalte 2a
aufgrund des fehlenden Rechtsformzusatzes von
Amt wegen zu
berichtigen.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2014 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
23.04.2014
Tanner-Kulke
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Dr. Geserick, Manfred
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Banse, Roland

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Haug, Sabine, *XX.XX.XXXX, Ziesar

Vorsitzender:
4.
Kühne, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Ziesar
a)
23.04.2020
Tanner-Kulke
5b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Haug, Sabine

Stellvertretender Vorsitzender:
5.
Gaul, Sylke, *XX.XX.XXXX, Möckern
a)
01.02.2024
Tanner-Kulke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.