Handelsregister · VR 220697

Chronologischer Auszug

"Musikverein Wolfschlugen" · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Musikverein Wolfschlugen"

b)
Wolfschlugen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorstandssprecher, 2. dem Kassier, 3. dem
Schriftführer, 4. dem Musikervorstand, 5. und einem
weiteren Vorstandsmitglied, wobei der
Vorstandssprecher zusammen mit je einem weiteren
Vorstandsmitglied oder dem Kassier zusammen mit
einem Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt ist. Der
Vorstand kann über Ausgaben bis zu einem Betrag von
DM 4.000,00 (EUR 2.045,17) ohne Zustimmung des
Ausschusses verfügen.

b)
Vorstandssprecher:
Münzinger, Karl, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Holzer, Brigitte, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Schweizer, Siegfried, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Krämer, Kerstin, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Musikervorstand:
Stoll, Alexander, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.01.1988 mit Nachtrag vom 30.06.1988 zuletzt geändert am 18.01.2002
a)
01.07.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
01.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
26.10.1988
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 75, 90
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorstandssprecher, 2. dem Kassier, 3. dem
Schriftführer, 4. dem Musikervorstand, 5. und einem
weiteren Vorstandsmitglied, wobei der
Vorstandssprecher zusammen mit je einem weiteren
Vorstandsmitglied oder dem Kassier zusammen mit
einem Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt ist. Der
Vorstand kann über Ausgaben bis zu einem Betrag von
2.500,00 Euro ohne Zustimmung des Ausschusses
verfügen.
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 17.04.2014 und 21.01.2015 haben die Änderung der
Satzung in § 2 (Zweck), § 7 (Die Hauptversammlung), § 8 (Der Vorstand), § 9 (Die
Arbeitskreise/Ressorts), § 10 (Der Ausschuss), § 12 (Kassenführung) und § 15 (Auflösung)
beschlossen.
a)
01.04.2015
Seyffarth
3b)
Bestellt als
Vorstandssprecher:
Schäfer, Bernd, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Gerlach, Manuela, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandssprecher:
Münzinger, Karl, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Schweizer, Siegfried, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
a)
04.05.2016
Seyffarth
4b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied Jugend:
Leitmann, Laura, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Sautter, Sandra, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Krämer, Kerstin, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Holzer, Brigitte, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
a)
19.02.2020
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.