Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Satzung Blatt 62-70 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 25.08.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 321 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 14.08.2006.
Satzung
Satzung vom 20.04.1975 zuletzt geändert am 21.01.1996
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