Handelsregister · VR 220133
Chronologischer Auszug
Musikverein-Trachtenkapelle Kappelrodeck e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein-Trachtenkapelle Kappelrodeck e.V. b) Kappelrodeck | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, die den Verein jeweils allein vertreten. b) 1. Vorsitzender: Köninger, Otmar, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Böhlert, Markus, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 19.11.1975 mit Änderung vom 29.12.1986 und 03.02.2001. | a) 09.10.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 16.12.1975 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und bis zu vier gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Seiter, Martin Dominic, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Bohnert, Michael, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Böhlert, Markus, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Wald, Gabriel, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Böhlert, Markus, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Köninger, Otmar, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 10 (Vorstand), beschlossen. | a) 17.04.2019 Wolter b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 9-15 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.