Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte, die den Verein bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro verpflichten. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro oder zur Eingehung von Dauerschuldverhältnissen verpflichten, sind nur zwei Vorsitzende gemeinsam vertretetungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heiko Schuler
Breitnau
Vorstand
Martin Faller
Breitnau
Vorstand
Matthias Guth
Breitnau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.06.1985 mit Änderung; zuletzt geändert am 21.01.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2020 hat die Änderung der Satzung durch das Einfügen des § 11 (Datenschutz) beschlossen. Der bisherige § 11 wird zu § 12 (Auflösung des Vereins).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.03.1986
Geänderte Satzung: AS 403 ff. Änderungsbeschluss: AS 399 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.