Handelsregister · VR 370137
Chronologischer Auszug
Musikverein Steinhilben Augstbergmusikanten · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Steinhilben Augstbergmusikanten b) Trochtelfingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei oder drei Vorsitzenden. Besteht der Vorstand aus zwei Vorsitzenden, vertreten diese den Verein jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis, besteht der Vorstand aus drei Vorsitzenden, vertreten jeweils zwei den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Zeiler, Armin, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX Vorsitzende: Pfenning, Verena, Trochtelfingen-Steinhilben, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Gutbrod, Florian, Trochtelfingen-Steinhilben, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.02.1978 mit Nachtrag vom 02.02.1979 mit Änderung; zuletzt geändert am 11.03.2006. | a) 20.03.2015 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 12.06.1979 Satzung: Sonderband Blatt 142/149 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Roggenstein, Franz, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzende: Pfenning, Verena, Trochtelfingen-Steinhilben, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2017 Seiler | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlungen vom 12.03.2016 und vom 24.03.2018 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.11.2018 Merkle b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 219 Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 214, 218 | ||
| 4 | b) Bestellt als Vorsitzender: Knupfer, Michael, Steinhilben, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Roggenstein, Franz, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX | a) 11.08.2020 Zechendorf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.