Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier, der Schriftführer und der Leiter des Fachbereichs Jugend. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtshandlungen die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.600,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Widmaier
Rudersberg-Oberndorf
Vorstand
Steffen Majer
Rudersberg
Vorstand
Armin Ehmann
Rudersberg
Vorstand
Yvonne Bauer
Rudersberg
Vorstand
Simone Klingner
Rudersberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.03.1963 zuletzt geändert am 12.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und § 31 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 01.10.1963
Satzung: Sonderband Blatt 195 - 205
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 315
Verschmelzungsvertrag: Sonderband Blatt 322
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 340
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 339
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 343
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag der Verein "Musikverein Harmonie Rudersberg e.V.", Rudersberg (Amtsgericht Stuttgart VR 280176) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.