Handelsregister · VR 641204

Chronologischer Auszug

Musikverein Stadtkapelle Laupheim e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Stadtkapelle Laupheim eingetragener Verein

b)
Laupheim
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier. Jedes
Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Der
Kassier ist berechtigt, Zahlungen für den Verein
entgegenzunehmen und zu bescheinigen und
Rechtsgeschäfte - jedoch keine Dauerschuldverhältnisse
- im Wert von bis zu 750,-- EUR im Monat vorzunehmen.
Im übrigen ist die Vertretungsmacht in der Weise
beschränkt, dass über Rechtsgeschäfte im Wert von
über 1500,-- EUR im Monat und
Dauerschuldverhältnisse der Gesamtausschuss
entscheidet.

b)
Vorsitzender:
Baur, Gerhard, Laupheim, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Schneider, Frank, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Ruf, Bernd, Laupheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.04.1929 zuletzt geändert am 18.03.2011
a)
10.12.2014
Fülle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.04.1929

Satzung
Blatt: 3
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Musikverein Stadtkapelle Laupheim e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, die beiden
stellvertretenden Vorsitzenden und der Kassier. Sie
vertreten jeweils einzeln. Der Kassier ist berechtigt,
Zahlungen für den Verein entgegenzunehmen und zu
bescheinigen und Rechtsgeschäfte - jedoch keine
Dauerschuldverhältnisse - im Wert von bis zu 750,--
EUR im Monat vorzunehmen. Im übrigen ist die
Vertretungsmacht in der Weise beschränkt, dass über
Rechtsgeschäfte im Wert von über 3.000,-- EUR im
Monat und Dauerschuldverhältnisse der
Gesamtausschuss entscheidet.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.04.2016
Bodenstein

b)
Satzung:
Blatt 226/236
3b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun
Vorsitzender:
Schneider, Frank, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Spägele, Matthias, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Büchele, Armin, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Baur, Gerhard, Laupheim, *XX.XX.XXXX
a)
08.05.2017
Bodenstein
4b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Barth, Dennis, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Spägele, Matthias, Laupheim, *XX.XX.XXXX
a)
14.05.2019
Bodenstein
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 15a
(Datenschutzbestimmungen) beschlossen.
a)
31.08.2020
Bodenstein

b)
Satzung:
Blatt 317/327
6b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
D´ Ettorre, Heike, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Barth, Dennis, Laupheim, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2023
Bodenstein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.